Der Beschwerdeführer Mark Schwarz reicht bei der Europäischen Kommission eine Vertragsverletzungsbeschwerde gegen Deutschland ein. Die Beschwerde wird registriert und erhält das Aktenzeichen CPLT(2026)00167.
Die Europäische Kommission (SANTE R2) informiert den Beschwerdeführer mit Schreiben SANTE.R.2/MZ(2026)1386448 über die Absicht, den Vorgang zu schließen. Das Schreiben bezieht sich auf:
„Ihre Beschwerde: CPLT(2026)00167 gegen Deutschland – Ares(2026)2098768“
Gemäß den EU-Verfahrensregeln (Punkt 10 „Schließung des Vorgangs“) wird dem Beschwerdeführer eine Frist von vier Wochen eingeräumt, um Stellung zu nehmen.
Empfänger (TO):
- sg-web@ec.europa.eu
- eu-citizens@ec.europa.eu
An:
- EC-CPLT-SANTE@ec.europa.eu
- SANTE-R2@ec.europa.eu
BCC:
- eo@ombudsman.europa.eu
- sante@ec.europa.eu
- just-citizensrights@ec.europa.eu
- grow-contact@ec.europa.eu (technisch: 550 5.1.1 User Unknown)
Der Beschwerdeführer nimmt fristgerecht Stellung und stellt klar, dass:
- es sich beim Vorgang um Transit mit persönlicher Begleitung innerhalb der EU handelt,
- keine Einfuhr, keine Verbringung, keine Ansiedlung und kein Verbringen zu Handelszwecken vorlag,
- damit das deutsche HundVerbrEinfG nicht anwendbar ist.
Er verweist insbesondere auf:
- die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 (Heimtierverbringung zu anderen als Handelszwecken),
- die Erfüllung sämtlicher tierseuchenrechtlicher Voraussetzungen (EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung, amtliche Tierärztin in Spanien),
- den Vorrang des EU-Rechts (Art. 288 AEUV),
- den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 EUV),
- die Freizügigkeit (Art. 21 AEUV),
- Rechtssicherheit und Vertrauensschutz durch korrekt ausgestellte EU-Dokumente.
Der Beschwerdeführer beantragt ausdrücklich eine erneute Prüfung auf Grundlage des korrekten Vorgangstyps (Transit) und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Nichtanwendbarkeit des HundVerbrEinfG.
Unterzeichner: Mark Schwarz · Systemgründer TRUSTENIA Δ · infoanmich99@gmail.com · markschwarz2290@gmail.com Web: https://trusten.eu · Instagram: https://instagram.com/trustenia
Von der Adresse EC-CPLT-SANTE@ec.europa.eu geht folgende Nachricht ein:
„Dear Sir,
Please find attached correspondence from SANTE R2.
Yours faithfully
SANTE THEMIS COMPLAINTS“
Parallel dazu meldet der Mailserver für grow-contact@ec.europa.eu: 550 5.1.1 User Unknown.
Der Beschwerdeführer wendet sich an die Europäische Bürgerbeauftragte und reicht eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein. Gegenstand ist der Umgang mit der Vertragsverletzungsbeschwerde CPLT(2026)00167 und die angekündigte Schließung des Vorgangs.
Die Europäische Bürgerbeauftragte (Referat Fallbearbeitung) teilt mit, dass sie die Beschwerde 510/2026/TF zum jetzigen Zeitpunkt nicht bearbeiten kann, da:
- die Europäische Kommission noch keine endgültige Entscheidung zur Beschwerde CPLT(2026)00167 getroffen hat,
- Beschwerdeführer sich zunächst an die betroffene EU-Institution wenden und deren endgültigen Standpunkt abwarten müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommission:
- dem Beschwerdeführer eine Stellungnahmefrist eingeräumt hat,
- die Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 25. Februar 2026 vorliegt,
- noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat.
Die Bürgerbeauftragte erklärt ausdrücklich, dass eine erneute Beschwerde möglich ist, falls:
- die Kommission innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist keine zufriedenstellende Entscheidung trifft oder
- Verfahrensfehler bzw. Missstände bei der Bearbeitung auftreten.
- Die Beschwerde CPLT(2026)00167 ist registriert.
- Die Kommission hat eine geplante Schließung angekündigt (Vorabmitteilung).
- Der Beschwerdeführer hat fristgerecht Stellung genommen.
- Die Kommission hat die Stellungnahme noch nicht abschließend beantwortet.
- Der Vorgang ist nicht geschlossen.
- Die Europäische Bürgerbeauftragte kann erst nach einer endgültigen Entscheidung der Kommission tätig werden.